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Erhalt und Nutzung des Schlosskellers

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Hauptinhalt unserer Tätigkeit in den letzten Jahren war das Bemühen um den Erhalt des noch begehbaren Kellers im Bereich des neuen Schlossteils. Der Eigentümer des Areals, das Land Mecklenburg-Vorpommern (vertreten durch das Finanzministerium), wollte nach Verfüllen des Kellers das gesamte Schlossareal lediglich gärtnerisch gestalten.

Die Stadtvertretung beauftragte endlich in ihrer 26. Sitzung am 01.02.2018 den Bürgermeister, darauf hinzuwirken, dass der Schlosskeller erhalten und nicht verfüllt wird.

In ihrer 32. Sitzung am 13.12.2018 nahm die Stadtvertretung Neustrelitz den Vermerk des Finanzministeriums vom 23.10.2018 zur Kenntnis und stimmt der in Punkt 1 des Vermerks vorgesehenen Maßnahme-Abfolge zu. Dabei soll die modifizierte Variante „Bellevue“ des Planungsbüro Webersinke, wie auf der Sitzung der Stadtvertretung am 06.09.2018 vorgestellt, so umgesetzt werden, dass auf das Verfüllen der Keller nach vollständiger Beräumung verzichtet wird.

Unser Verein beabsichtigt, den Keller für Führungen und Ausstellungen zu nutzen.

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