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Die Mitglieder des Vereinsvorstands:

Jürgen Haase, Vorsitzender

Wolfgang Erben, stellv. Vorsitzender

Ulrich Spanka, Schatzmeister

Karl Baumgart, Beisitzer

Katrin Schmidt, Beisitzerin

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Der Residenzschlossverein wurde am 27.08.1998 in Neustrelitz gegründet. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg eingetragen und beim Finanzamt Waren unter dem Aktenzeichen 075/141/03474 G 536 als gemeinnützig anerkannt. 

 

Aus der Präambel der Vereinssatzung:


„Der Brand des Neustrelitzer Residenzschlosses in den letzten Stunden des Zweiten Weltkrieges und die in den Folgejahren verfügte Sprengung und Beräumung der Schlossruine haben in dem durch das Barock geprägten Ensemble der Residezstadt Neustrelitz eine schmerzliche Wunde hinterlassen. Mit den neuen gesellschaftlichen Bedingungen hat die nie verlorengegangene Vision, der barocken Mittelachse des Schlossgartens mit ihrer Verlängerung bis in die Bürgerhorst und der Achse Markt – Schlossberg wieder einen Bezug zu geben, endlich eine reale Chance, sich zu erfüllen“ 

Um diese Vision mit Leben anzureichern, wurde der Residenzschlossverein gegründet. Dabei herrscht durchaus Klarheit darüber, dass weder der Verein, noch seine Mitglieder jemals die Mittel zur Verfügung haben werden, das Schloss in seiner ehemaligen Gestalt wieder entstehen zu lassen. Ziel ist es daher, durch wissenschaftliche Arbeiten, öffentliche Veranstaltungen und andere Aktivitäten vorhandenes Material über das Residenzschloss zu sichten und zusammenzutragen sowie in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Not­wendigkeit einer Wiederbebauung des Schlossberges in historischem Sinne wiederzubeleben. 

Hierzu die Satzung:

Zweck der Tätigkeit des Vereins ist die Förderung des Wiederaufbaus des bis 1950 zerstörten Residenzschlosses in seiner bis 1945 vorhandenen äußeren Gestalt.

Mit Mitteln der Kunst, Kultur und Information trägt der Verein darüber hinaus dazu bei, den Denkmalschutz und das Heimatgefühl zu stärken und das barocke Gesamtensemble der Residenzstadt zu erhalten.“ 

Die Stadt Neustrelitz ist im 2. Weltkrieg in ihrem wesentlichen Bestand nicht zerstört worden, ihr Zentrum spiegelt noch heute das Werden und Wachsen einer bescheidenen reichsfürstlichen Residenz europäischen Ranges wider. Im denkmalgeschützten Bestand und darüber hinaus gibt eine große Anzahl historischer Gebäude und Anlagen, die es zu erhalten und teilweise noch einer sinnvollen Nutzung zuzuführen gilt. Basis der denkmalpflegerischen Bemühungen des Vereins sind insbesondere die Grundsätze der Charta von Venedig und die der Charta von Florenz, welche unserer Kenntnis nach auch das Handeln der staatlichen Denkmalpflege bestimmen. In den letzten Jahren hat der Verein sich aufgrund aktueller Neugestaltungsabsichten der Kommune mit Hilfe von Städtebaufördermitteln insbesondere um den Erhalt der historischen Gestalt der Platzfläche des Marktes bemüht, leider ohne Erfolg – für wesentlich mehr Geld, als es die Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Bestandes gekostet hätte, entstand ein moderner „Erlebnisplatz“ inmitten einer erhalten gebliebenen Barockanlage im Range eines ‚Stadtdenkmals’. Es ist also dringend geboten, die Anstrengungen zu erhöhen, vor allem jede weitere Zerstörung der eigentlich unter dem Schutz einer (sich leider auch auf Neustrelitz auswirkenden schwachen) staatlichen Denkmalpflege stehenden Substanz zu verhindern bzw. durch eine Verbreiterung der Bevölkerungsinitiative dafür den Boden zu bereiten.

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